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VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen, Frist für Antragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Verschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April.1997 - 8 C 38.95 -, juris Rn.20). - BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Die Fürsorgepflicht ist im Hinblick auf die Krankheitsvorsorge des Beamten grundsätzlich abschließend durch Beihilfevorschriften konkretisiert (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 -, juris Rn.14). - BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 12.13
Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Zwar kann die Ausübung eines Rechts unzulässig sein, wenn dem Berechtigten eine Verletzung eigener Pflichten zur Last fällt und die Ausübung des Rechts aufgrund dieser eigenen Pflichtverletzung treuwidrig erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 12.13 -, juris 31).
- BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16
Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht ist der Dienstherr grundsätzlich nicht gehalten, seine Beamten generell und ohne Weiteres auf sämtliche für ihre Rechtsstellung bedeutsamen Vorschriften hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2016 - 2 B 3.16 -, juris Rn.10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - 6 A 2386/14
Schadensersatzbegehren eines Beamten wegen Fürsorgepflichtverletzung; …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Eine Verletzung der Fürsorgepflicht setzt eine rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverletzung des Dienstherrn oder seiner Organe und Amtswalter voraus, die adäquat kausal einen konkreten Schaden herbeigeführt hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01. Dezember 2016 - 6 A 2386/14 -, juris Rn.63). - VGH Bayern, 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379
Keine ernstlichen Zweifel.
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Dabei kann offenbleiben, ob bei Versäumung der Ausschlussfrist des § 54 Absatz 1 Satz 1 LBhVO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 32 VwVfG grundsätzlich möglich ist (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 14 ZB 11.1379 -, juris Rn. 7) oder dies aufgrund von deren Rechtsnatur als materieller Ausschlussfrist ausgeschlossen ist, aber bei unverschuldeter Säumnis eine Berufung auf den Fristablauf unzulässig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 2 A 10579/91 -, juris Rn. 28 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10579/91
Beihilfeberechtigter Ruhestandsbeamter; Krankhafter Alkoholismus; Beihilfeantrag; …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Dabei kann offenbleiben, ob bei Versäumung der Ausschlussfrist des § 54 Absatz 1 Satz 1 LBhVO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 32 VwVfG grundsätzlich möglich ist (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 14 ZB 11.1379 -, juris Rn. 7) oder dies aufgrund von deren Rechtsnatur als materieller Ausschlussfrist ausgeschlossen ist, aber bei unverschuldeter Säumnis eine Berufung auf den Fristablauf unzulässig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 2 A 10579/91 -, juris Rn. 28 ff.). - VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
Keine Wiedereinsetzung in die Beihilfeausschlussfrist bei beginnender leichter …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20
Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Vorkehrungen ist hier ein strenger Maßstab anzulegen, da es sich um eine ohnehin schon sehr großzügig bemessene Frist handelt (vgl. VG München, Urteil vom 08. November 2016 - M 17 K 16.4499 -, juris Rn.30).